So habe er sich auch überlegt, gar keine Massnahme zu empfehlen wegen der vermuteten Aussichtslosigkeit. Für ihn sei aber aus ethischer Sicht nicht zulässig, dies zu empfehlen, wenn man eine klare Diagnose stellen könne. Deshalb sei für ihn dann einzig die stationäre Massnahme als griffige Lösung möglich gewesen. Aber kritisch müsse man auch sagen, dass eine stationäre Massnahme nicht zwingend auch einen Erfolg bedeute. Bei der Beschuldigten fehle es an der Motivation. Es sei auch ungewiss, wie das herauskommen werde. Eventuell könne somit eine ambulante Massnahme auch ein besseres Ergebnis bewirken, wenn die übrigen Ressourcen vorhanden seien und greifen würden.