14.2 Einschätzung des Gutachters med. pract. L.________ (im Gutachten vom 11. November 2017 und an der erstinstanzlichen Einvernahme vom 21. Juni 2018) In Bezug auf das Gutachten von med. pract. L.________ fällt der Kammer vorab auf, dass der Gutachter die verschiedenen Möglichkeiten gründlich abgewogen hat. So hat er sich zusätzlich mit einem Hausbesuch noch ein eigenes Bild gemacht.