noch am 7. Juni 2018 für drei Monate täglich zwei Tabletten Rohypnol (pag. 480). Auf entsprechenden Vorhalt gab die Beschuldigte in der erstinstanzlichen Hauptverhandlung zu Protokoll: „Ich habe ihm eigentlich gesagt, er solle die „Röipi“ wegnehmen. Er wollte das nicht. Letzte Woche habe ich die Wochenration mitgenommen, weil ich nervös war wegen der Verhandlung“ (pag. 594). Auch durch Dr. med. Y.________ wurde nach krankheitsbedingtem Ausfall von Dr. med. I.________ das Rohypnol weiterverschrieben (pag. 850).