Es ist nicht bekannt, welche Rolle die Beschuldigte genau im Rahmen dieses Vorfalls inne hatte. Es darf auch nicht ausser Acht gelassen werden, dass es die Beschuldigte gewesen ist, welche an diesem Tag die Polizei avisiert hat und gemäss Bericht die Beschuldigte zwar wirre Sachen gesprochen, aber sich dabei offenbar um das Wohl ihrer Kinder gesorgt habe (pag. 825). - Nicht ausser Acht zu lassen und nicht gutzuheissen ist der Vorfall vom 2./3. April 2019. Gemäss Aktennotiz der Sozialen Dienste D.__