erst im Oktober 2018 eingetroffen sei und die Praxis auf diese Zusicherung habe warten wollen, erscheint nicht ganz lebensfremd (pag. 852). - Das Ereignis vom 24. März 2019 in der Wohnung ihres Ex-Mannes (notabene 10 Tage nach dem ursprünglich angesetzten Termin für die Berufungsverhandlung am 14. März 2019), kann ihr auch nicht einfach unbesehen angelastet werden. Über dieses Ereignis wurde letztlich nicht Beweis geführt. Es ist nicht bekannt, welche Rolle die Beschuldigte genau im Rahmen dieses Vorfalls inne hatte.