33 Beschuldigte die Kinder ab dem 20. Februar 2019 nicht mehr betreut habe (pag. 822), zu relativieren. Die Beschuldigte konnte auch aus gesundheitlichen Gründen keine regelmässige Betreuung mehr gewährleisten. Zudem wurde ihr die Wohnung am AP.________ im Januar 2019 gekündigt (pag. 856), was alles noch zusätzlich erschwert hat. - Auch die Aussage der Beschuldigten, wonach die Kostengutsprache für die Urinproben bei Dr. med. AC.________ erst im Oktober 2018 eingetroffen sei und die Praxis auf diese Zusicherung habe warten wollen, erscheint nicht ganz lebensfremd (pag.