Im 2019 hatten diese Beschwerden verschiedene Klinikaufenthalte zur Folge, so musste z.B. die ursprünglich angesetzte Berufungsverhandlung am 14. März 2019 wegen einer Hospitalisation im V.________ verschoben werden (pag. 796). Auch Frau AV.________ von KESB Bern-Mittelland Nord bestätigte ebenfalls, dass die Beschuldigte aufgrund einer 40 cm langen, offenen Wunde am Bein im Juni 2019 zwischenzeitlich auf einen Rollstuhl angewiesen war (pag. 842). Entsprechend führten auch die Sozialen Dienste D.______