vorinstanzliche Anordnung einer stationären therapeutischen Massnahme aber durchaus die richtige Entscheidung gewesen zu sein. So haben sich die Verhältnisse der Beschuldigten seit dem erstinstanzlichen Urteil doch in einigen Punkten verändert und – wenn nur die Akten berücksichtig werden – prima vista zu einer deutlichen Verschlechterung ihrer Legalprognose geführt: So hatte die Beschuldigte seit 1. Februar 2019 bis 1. Juli 2019 keine eigene Wohnung mehr. Weder die geplanten Schnuppertage im S.________ noch das Praktikum in der Tagesschule konnten absolviert werden. Gestützt auf den Bericht von Dr. med.