14. Beurteilung durch die Kammer 14.1 Persönliche Verhältnisse der Beschuldigten im Zeitpunkt des erstinstanzlichen Urteils und deren Entwicklung bis zur Berufungsverhandlung Das erstinstanzliche Urteil vom 21. Juni 2018 erfolgte in einer Zeit, in der die Beschuldigte Bemühungen zeigte, Struktur und Ordnung in ihr Leben zu bringen. So pflegte sie in dieser Phase einen zunehmend stabilen Lebenswandel: Die Beschuldigte war zu dieser Zeit in regelmässiger ärztlicher Betreuung durch ihren langjährigen Psychiater Dr. med. I.________.