339). Allerdings habe die Realität gezeigt, dass genau diese Auflagen nicht genügten, die Beschuldigte sei weder zuverlässig zu den Urinproben noch zu den Gesprächen gegangen. All diese Punkte würden zeigen, dass eine ambulante Massnahme ungeeignet wäre und zu wenig Stütze bieten würde. Eine ambulante Massnahme sei klar zum Scheitern verurteilt. Also gäbe es nur noch zwei Alternativen, die sationäre Suchtbehandlung oder der Strafvollzug. Es sei in der Tat nicht sicher, dass eine stationäre Massnahme wirklich zum Erfolg führe, aber es sei die einzige Möglichkeit, von Drogen, Delikten und Gefährdungsmeldungen wegzukommen.