30 auch das Kindsschutzverfahren, welches in Gang gekommen sei, weil sie die Kinder gegen die Abmachung einfach zu sich genommen habe, ihr verantwortungsloses Verhalten. Die Beschuldigte habe selber eingesehen, dass sie eine äussere Struktur wie die Auflagen von Urinproben oder regelmässigen Gesprächen brauche, weil diese sie zwingen würden, auch unter Belastung keine Drogen zu nehmen (pag. 339).