Als dann nach dem Hausbesuch trotzdem die nächste Anzeige eingelangt sei, habe der Gutachter erkannt, dass es doch mehr brauche – nämlich eine stationäre Massnahme. Für eine stationäre Massnahme spreche weiter, dass es seit der Anklageerhebung bis heute noch sechs Mal zu weiteren Anzeigen nicht nur wegen Konsums von Kokain und Heroin gekommen sei. Der letzte Strafbefehl datiere vom 8. Mai 2019, also sei im Mai 2019 immer noch konsumiert worden. Die Beschuldigte sei zudem trotz zwanzig Aufgeboten kein einziges Mal zur einer Urinprobe bei Dr. med. AC.________ erschienen. Ihren langjährigen Therapeuten Dr. med.