Aus seiner Diagnose und seiner Risikoeinschätzung habe er den Schluss gezogen, dass die Krankheit der Beschuldigten tief verwurzelt sei. Um das Rückfallrisiko deutlich zu senken, müsse auf ausreichende, kontrollierende und stützende Rahmenbedingungen geachtet werden. Die nötigen, äusseren stabilisierenden Faktoren seien jedenfalls anfangs nur mit einem längeren stationären Aufenthalt möglich. Zwei Monate stationärer Aufenthalt, wie dies bei einer ambulanten Massnahme zur Einleitung einer ambulanten Therapie möglich sei, seien zu wenig. Es müsse somit eine stationäre Massnahme angeordnet werden.