Die Jahre mit den Kindern seien die besten Jahre in ihrem Leben gewesen. Für den Therapieerfolg müssten alle Ressourcen genützt werden, die man haben könne, somit auch den weiterhin aufrecht zu erhaltenden Kontakt zu den Kindern. Die Beschuldigte sei wesentlich motivierter für eine Therapie, wenn sie den Kontakt zu den Kindern weiterhin pflegen könne, dies sei auch wichtig für eine Resozialisierung. Gerade hierzu habe auch der Gutachter eingeräumt, dass bei einer Verweigerungshaltung auch die Gefahr bestehe, dass dann die soziale Reintegration gefährdet sei.