29 sen. Da nun Dr. med. I.________ aber krankheitshalber ausgefallen sei, sei die Beschuldigte wieder offen und bereit, die Therapie bei jemand anderem – einem Forensiker – durchzuführen. Diese Variante sei im Gutachten gar nicht vorgesehen worden. Weiter hätten die Kinder einen wichtigen und guten Einfluss auf ihre Mandantin. Die Jahre mit den Kindern seien die besten Jahre in ihrem Leben gewesen.