Sie habe sich auch einen neuen Psychiater gesucht, bei dem sie am 10. Juli einen Termin habe. Die Beschuldigte nehme gegenwärtig an einem ärztlich verordneten Drogenersatzprogramm teil und sei grundsätzlich therapiewillig in Bezug auf eine ambulante Behandlung. Eine stationäre Massnahme komme für ihre Mandantin nicht in Frage, weil sie dann nicht mehr am Leben ihrer Kinder teilnehmen könne und ihr Leben so keinen Sinn mehr mache. Die anzuordnende Massnahme müsse aus heutiger Sicht geeignet, erforderlich und zumutbar sein. Auch der Gutachter habe mit seiner Empfehlung gerungen.