Als die Kostengutsprache dann im Oktober 2018 da gewesen sei, hätten sie sie aufgeboten, sie habe aber Geburtstag gehabt und sei mit einer Kollegin in den Ausgang gegangen und habe etwas Amphetaminhaltiges konsumiert und habe deshalb die Urinprobe absagen müssen (pag. 852). Zur Betreuung der Kinder sagte die Beschuldigte, in den Frühlingsferien habe sie die Kinder zwei bis drei Tage gehabt, bis sie die Beiständin holen gekom-