__ habe sie keine einzige Tablette Rohypnol genommen (pag. 850 f.). Der letzte Beikonsum sei zeitlich circa ein Monat her. Gestern habe sie eine Urinprobe beim Frauenarzt abgegeben, Dr. med. AC.________ sei in den Ferien. Das Resultat habe sie noch nicht bekommen (pag. 851). Angesprochen auf die Aussage des Gutachters, med. pract. L.________, wonach der Abbau der Beimedikation Rohypnol auf 0 eine Dauer von einem Jahr stationär benötige, sagte die Beschuldigte, dies sei nur, wenn man es regelmässig nehme, das sei bei ihr nicht der Fall, der Gutachter habe ihr nicht zugehört (pag.