Dort habe dann die Beiständin der Kinder diese wieder geholt. Sie selber sei dann über das Wochenende ins Hostel gegangen. Vor dem 23. April sei sie noch einige Wochen im V.________ Spital gewesen. Dann habe sie freiwillig in die AF.________ (Klinik) zurückkehren wollen, diese hätten ihr aber gesagt, dass sie keine Not-Schlafstelle seien. Sie sei also zu einem Kollegen in AR.________ gegangen, welcher auch in der UPD gewesen sei. In dieser WG habe sie zwei oder drei Wochen gewohnt. Dann sei bis zum Eintritt in die Stiftung Z.________ ein Hin und Her zwischen AN.________ (Spital), AF.________ (Klinik) und AE.________ (Spital) gewesen (pag.