(Spital) (wegen ihren gesundheitlichen Beschwerden mit dem Bein). Seit dem 17. Juni 2019 wohne sie in der Stiftung Z.________. Ab 1. Juli 2019 habe sie dann wieder eine eigene Wohnung an der AQ.________ im AH.________. Wenn der Sozialdienst ihr einen 3-Personenhaushalt finanzieren werde, dann liege die neue Wohnung nur CHF 50.00 über dem Budget, wenn dagegen nur ein 2- Personenhaushalt finanziert werde, dann liege sie CHF 250.00 über dem Budget, was ihrem Grundbedarf dann abgehen würde. Der Sozialdienst habe ihr