Weiter sei die Beschuldigte zwischenzeitlich auf einen Rollstuhl angewiesen gewesen, dies aufgrund einer 40 cm langen, offenen Wunde am Bein. - Dem aktuellen Strafregisterauszug vom 3. Juni 2019 (pag. 829 ff.) ist zu entnehmen, dass seit der erstinstanzlichen Hauptverhandlung das Urteil/Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 12. November 2018 (Verfahren AI.________) neu eingetragen wurde. Die Beschuldigte wurde zu einer unbedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen verurteilt wegen Vergehen gegen Art. 19 Abs. 1 Bst.