Die ursprüngliche Meldung stellte sich als falsch heraus, und es konnte eruiert werden, dass die Beschuldigte diese Meldung an die REZ absetzte. Gemäss den Angaben des Kindsvaters, AD.________, habe er das Sorgerecht und die beiden Kinder (W.________, und X.________) würden zusammen bei ihm wohnen. Da seine Ex-Frau, die Beschuldigte, jedoch kein festes Domizil habe, würde er sie ab und zu sich nach Hause einladen.