823). • Überdies legte die KESB Bern-Mittelland Nord eine Kopie der Gefährdungsmeldung der Kantonspolizei Bern vom 4. April 2019 bei (pag. 824 ff.). Gemäss dieser Meldung habe sich am Sonntag, 24. März 2019, 02.30 Uhr, eine Frau A.________ telefonisch bei der REZ der Kantonspolizei Bern gemeldet und angegeben, ihre beiden Kinder würden nicht mehr atmen können. Ein grosses Aufgebot an Rettungs- und Einsatzkräften begab sich vor Ort ans Domizil von AD.________. Die ursprüngliche Meldung stellte sich als falsch heraus, und es konnte eruiert werden, dass die Beschuldigte diese Meldung an die REZ absetzte.