807 ff.). - Mit Blick auf die neue oberinstanzliche Verhandlung vom 27. Juni 2019 wurde bei der KESB Bern-Mittelland Nord erneut ein aktueller Verlaufsbericht zum Kontakt der Beschuldigten und ihren beiden Töchtern sowie die Analyseergebnisse der seit der Berichterstattung vom 20. Februar 2019 abgegebenen Urinproben eingeholt (pag. 817). Die KESB Bern-Mittelland Nord teilte am 31. Mai 2019 mit, dass sie keine weiteren UP-Unterlagen hätten, die Beschuldigte habe – wie bereits im Schreiben vom 4. Februar 2019 von Dr. med. AC.________ erwähnt – keine diesbezüglichen Termine mehr wahrgenommen;