773) Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Beschuldigte „seit Sommer 2018 über 20 x von uns telefonisch aufgeboten, um eine Urinprobe abzugeben. Leider hatte sie immer wieder eine Ausrede und hat uns so jeweils eine halbe Stunde Praxis blockiert ohne zu erscheinen. Dies ist bedauerlich und schade für sie“ (pag. 773). - Das Berufungsgericht hat aufgrund des Beschlusses vom 25. September 2018 (pag. 732 ff.) Dr. med. I.________ mit Schreiben vom 4. Februar 2019 aufgefordert, einen aktuellen Verlaufsbericht über die Beschuldigte zu ihrer aktuellen Medikation zu erstellen (pag. 757). Hierauf ist nichts eingegangen.