Im persönlichen Gespräch mit Kindsmutter übernahm sie hierfür nicht eindeutig die Verantwortung. • Ärztliches Zeugnis von Dr. med. Y.________ (damaliger Hausarzt der Beschuldigten) vom 28. August 2018 (pag. 771 f.): Hieraus ergibt sich, dass die Beschuldigte „aufgrund einer chronischen Wundheilungsstörung am linken OSG mit St.n. Spalthauttransplantat in ih-