21 liert. Konkret wird benennt, dass die Kinderbetreuung eine stabilisierende Wirkung auf die psychische Grundverfassung der Kindsmutter habe und dass es deshalb wichtig sei, dass sie die Kinder umfassend betreuen darf. Aus Sicht der Beiständin wäre dies die falsche Reihenfolge: Sie soll ausschliesslich entsprechend ihrer Stabilität betreuen – und eben nicht betreuen, um stabiler zu werden.“ • Aktennotizen der Sozialen Dienste D.________ betreffend den Zeitraum 5. Juli 2018 bis 14. Februar 2019 (pag.