): „Im Sommer 2017 wechselte sie den Hausarzt und wollte fortan mit UP den Nachweis erbringen, dass sie nebst ihrer Substitution kein Nebenkonsum mehr hatte. Erst im Juni 2018 hat sie die Testergebnisse der ersten UP (01.12.2017) vorgelegt. Im August 2018 hat sie ein durch Frau Dr. K.________ im Januar 2018 ausgestelltes Zeugnis vorgelegt, welches vermuten lässt, dass kein Nebenkonsum stattfindet. Im September 2018 wurde dann ein weiteres (gutes) Testergebnis vom 24.01.2018 vorgelegt.