Schliesslich ist A.________ auch nicht mit dem Argument zu hören, es fehle ihr an der nötigen Motivation für eine stationäre Behandlung, deren Erfolgsaussichten damit offen sei. Es ist gerichtsnotorisch und gutachterlich bestätigt, dass diese Haltung bei einer Suchterkrankung bestehen kann aber dem Erfolg einer stationären therapeutischen nicht à priori entgegenstehen muss. In der ersten Phase einer Therapie geht es häufig zuerst einmal darum, eine Krankheitseinsicht herzustellen und eine Therapiemotivation aufzubauen. Mithin kann eine stationäre Massnahme in einer ersten Phase auch gegen den Willen von A.________ durchgeführt werden.