19 und sie diese auch betreuen will. Diesbezüglich muss ihr aber auch entgegengehalten werden, dass die KESB und offenbar auch der Kindsvater und ihre Mutter ihr die Kinder nur dann überlassen, wenn sie drogenfrei ist. Langfristig ist ihr daher mehr gedient, wenn sie heute die notwendige Zeit für die Arbeit an ihrer Erkrankung investiert, als wenn man das Problem heute nicht richtig behandelt und sie in der Folge immer wieder abstürzt und von kindes- und erwachsenenschutzrechtlichen Massnahmen betroffen ist.