593 Z. 47). Zudem führt das deliktische Verhalten bei A.________ offenbar immer wieder auch zum Konsum – „ich konsumiere nur, wenn ich im T.________ bin und etwas verkauft habe“ (pag. 593 Z. 34 f.). Die Suchterkrankung stufte der Gutachter zudem als so schwerwiegend ein, dass er A.________ in Bezug auf die Betäubungsmitteldelikte eine verminderte Steuerungsfähigkeit attestierte.