Die gleiche Problematik (Dauer des stationären Teils) besteht grundsätzlich auch bei einer vollzugsbegleitenden ambulanten Massnahme. Hier würde zwar laut Gutachter die Möglichkeit bestehen, dass sich A.________ freiwillig in der Therapiewohngruppe der JVA Hindelbank anmelden könnte und somit für die Dauer des Strafvollzuges freiwillig im gleichen Setting wäre, wie bei einer stationären Massnahme. Bei A.________ fehlt es indessen im Moment an der Bereitschaft, sich auf eine entsprechende Behandlung einzulassen.