10. Vorinstanzliche Würdigung Die Vorinstanz würdigte ihre Sachverhaltsfeststellungen wie folgt (pag. 654 ff., S. 38 ff. der Entscheidbegründung): Mit dem Gutachter wurden im Rahmen der Hauptverhandlung drei mögliche Settings von Massnahmen diskutiert: die ambulante Massnahme mit Strafaufschub, die vollzugsbegleitende ambulante Massnahme und die stationäre Massnahme. L.________ hat dabei klar zum Ausdruck gebracht, dass ein Hauptziel einer Therapie die Reduktion der Substitutionsmedikation auf ein einziges Medikament (MST) sein müsse.