Anlässlich der Hauptverhandlung führte A.________ aus, dass sie seit Anfang Jahr die Kinder aufgrund einer Vereinbarung zwischen der KESB, ihrer Mutter und dem Kindsvater alleine betreuen dürfe. Ab August sei aufgrund der beginnenden Schule geplant, dass die Kinder jeweils von Montag bis Mittwochmittag bei ihr sind (pag. 591 Z. 32 ff.).