Zu den Ergänzungsfragen der Verteidigung führte L.________ im Wesentlichen noch einmal aus, dass es bei A.________ selbst beim idealen ambulanten Setting mehr als zwei Monate stationären Vollzug bedürfe. Die Hauptgefahr bei der stationären Massnahme liege darin, dass bei einer Verweigerungshaltung von A.________ sehr viel Zeit ungenutzt verstreichen und dadurch wiederum die soziale Reintegration gefährdet werden könnte (pag. 586 Z. 25 ff.). 2.9. Aussagen A.________ an der Hauptverhandlung