L.________ gab weiter zu, sich mit der Entscheidung zwischen ambulanter und stationärer Massnahme schwergetan zu haben. Er habe sich sogar überlegt, wegen vermuteter Aussichtslosigkeit gar keine Massnahme zu empfehlen, diese Option dann aber als unethisch wieder verworfen. Eine intensivierte ambulante Massnahme bei Dr. med. I.________ schloss er insbesondere deshalb aus, weil dieser den Fokus nur auf die Suchterkrankung lege, hingegen aus fachlichen Gründen die forensisch relevanten Problemfelder nicht bearbeiten könne. Nach seiner Einschätzung könne man mit A.______