Zu Beginn wurde L.________ nach allfälligen Besonderheiten bei diesem Gutachten gefragt. Dazu führte er aus, dass er bei A.________ sehr differenziert zwischen einer ambulanten und einer stationären Massnahme abgewogen habe, weil ein Gericht in einem ähnlichen Fall vor einem Jahr von seiner Empfehlung abgewichen und nur eine ambulante Massnahme angeordnet habe. Er habe deswegen auch einen Hausbesuch bei A.________ durchgeführt. Einige Tage nach dem Besuch sei