Künftig werde sie bei ihrer Hausärztin regelmässig Urinproben abgeben, deren Ergebnisse sie der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen werde. Anstelle einer stationären Massnahme möchte sie daher die ambulante Behandlung bei Dr. med. I.________ in intensivierter Form fortführen (pag. 374 f.). 2.4. Schreiben vom 04.12.2017 Am 04.12.2017 teilte die Verteidigerin von A.________ ergänzend zum Schreiben ihrer Klientin mit, dass die Finanzierung der Urinproben jetzt sichergestellt sei (pag. 377). 2.5. Edition weiterer Anzeigen bzw. Urteile