Mit Schreiben vom 30.11.2017 an die Staatsanwaltschaft reagierte A.________ persönlich auf das Gutachten von L.________. Dabei führte sie aus, dass eine stationäre Therapie ihre bisher erreichten gesundheitlichen und sozialen Fortschritte in erheblichem Masse gefährden würde. Sie habe seit November 2016 keine Drogen mehr konsumiert. Sie habe zu ihrem Therapeuten volles Vertrauen. Ein Therapeutenwechsel würde ihren Genesungsprozess negativ beeinflussen. Der Kontakt zu den Kindern und den Eltern verlaufe zunehmend besser. Künftig werde sie bei ihrer Hausärztin regelmässig Urinproben abgeben, deren Ergebnisse sie der Staatsanwaltschaft zur Verfügung stellen werde.