_ wünscht, sieht L.________ aufgrund der Erfahrungen der vergangen Jahre – jedenfalls zu Beginn der Massnahme – als nicht ausreichend aus, um der Gefahr weiterer Straftaten in gleicher Weise zu begegnen, wie dies mit einer stationäre Massnahme möglich ist (pag. 360 ff.). 2.3. Schreiben vom 30.11.2017