Im Nachgang zur Schlusseinvernahme wurde zur Frage einer Massnahme und der Schuldfähigkeit ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dabei kam die Staatsanwaltschaft dem Wunsch der Beschuldigten, durch eine männliche Person begutachtet zu werden, nach (vgl. Schreiben vom 20.07.2017, pag. 289) und beauftragte am 28.07.2017 L.________, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie mit Schwerpunkt für forensische Psychiatrie und Psychotherapie, mit der Begutachtung (pag. 293 ff.). Nachfolgend wird auf einzelne relevante Punkte des Gutachtens vom 11.11.2017 (pag. 308 ff.) eingegangen: