Die Kinder seien ihr wichtig. Wenn sie die Kinder nicht sehe, dann konsumiere sie. Ihr Ziel sei es, das Besuchsrecht zu intensivieren und die Kinder auch alleine sehen zu können. Dafür verlange der Kindsvater aber, dass sie nichts konsumiere (pag. 191 Z. 334 ff.). 2.2. Gutachten von L.________ vom 11.11.2017