10 7. Grundlagen der Strafzumessung, Strafrahmen, Strafart, Strafzumessung, Strafvollzug und Anrechnung Polizeihaft Diesbezüglich kann vollumfänglich auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (vgl. pag. 636 ff., S. 20 ff. der Entscheidbegründung). Die Verurteilung zu einer (unbedingten) Freiheitsstrafe von 18 Monaten (unter Anrechnung von einem Tag Polizeihaft) sowie einer Übertretungsbusse von CHF 2‘000.00 (20 Tage Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung) ist rechtskräftig (vgl. Ziff. I.5. hiervor).