399 Abs. 4 StPO kann die Berufung beschränkt werden u.a. auf die Bemessung der Strafe (Bst. b) und die Anordnung von Massnahmen (Bst. c). Das von der Verteidigung erwähnte Bundesgerichtsurteil 6B_498/2011 vom 23. Januar 2012 bezog sich auf § 413 Abs. 1 aStPO/ZH. Dazu ist in Erwägung 1.4. Folgendes zu entnehmen: