1.6 geringfügigen Betrugs, mehrfach begangen am 17.11.2015, 28.12.2015, 26.01.2016, 28.02.2016, 01.03.2016; 1.7 geringfügigen Diebstahls, begangen am 09.09.2016; 1.8 Entwendung eines Fahrrades zum Gebrauch, begangen am 01.09.2016; 1.9 Widerhandlung gegen das Eisenbahngesetz, begangen am 26.10.2016 1.10 unanständigen Benehmens, begangen am 26.06.2016; 2. der Verurteilung 2.1 zu einer Freiheitstrafe von 18 Monaten, unter Anrechnung von 1 Tag; 2.2 zu einer Übertretungsbusse von CHF 2'000.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen);