91, nachfolgend Ziff. V.12.). Schliesslich wurde anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung die Beschuldigte zu ihren aktuellen persönlichen Verhältnissen einvernommen (pag. 847 ff., nachfolgend Ziff. V.12.). 4. Anträge der Parteien 4.1 Beschuldigte Fürsprecherin B.________ verwies an der Berufungsverhandlung vom 27. Juni 2019 auf die mit der Berufungserklärung vom 20. August 2018 eingereichten Anträge (pag. 676 ff., 856): a. Die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Juni 2018 ausgesprochene Freiheitsstrafe sei zu Gunsten der ambulanten Suchtbehandlung aufzuschieben.