vgl. nachfolgend Ziff. V.12.). Im Weiteren wurden bei der KESB Bern-Mittelland aktuelle Verlaufsberichte zum Kontakte zwischen der Beschuldigten und ihren beiden Töchtern sowie die Analyseergebnisse der seit der Ausfällung des erstinstanzlichen Urteils abgegebenen Urinproben eingeholt (pag. 733 f., 757 ff., 817, 820 ff., vgl. nachfolgend Ziff. V.12.). Weiter wurde erfolglos versucht, beim behandelnden Psychiater, Dr. med. I.________, einen aktuellen Verlaufsbericht, namentlich zur aktuellen Medikation der Beschuldigten, einzuholen (pag. 91, nachfolgend Ziff.