3. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung (sowohl betreffend den ursprünglichen Verhandlungstermin vom 14. März 2019 als auch bezüglich des neuen Verhandlungstermins vom 27. Juni 2019) wurden von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt (pag 786 ff., pag. 828 ff.) und bei der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wurde abgeklärt, ob seit dem erstinstanzlichen Urteil vom 21. Juni 2018 neue Anzeigen eingegangen bzw. Strafverfahren gegen die Beschuldigte eröffnet worden sind und die entsprechenden Akten bzw. Strafbefehle wurden ediert (pag. 89, 831 ff., 842; vgl. nachfolgend Ziff.