2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Fürsprecherin B.________, fristgerecht Berufung an (pag. 663). Mit form- und fristgerechter Berufungserklärung vom 20. August 2018 (pag. 676 ff.) beschränkte die Verteidigung der Beschuldigten die Berufung auf den Sanktionenvollzug sowie die angeordnete Massnahme und stellte in der Sache folgende Anträge (pag. 678): a. Die mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 21. Juni 2018 ausgesprochene Freiheitsstrafe sei zu Gunsten der ambulanten Suchtbehandlung aufzuschieben.