2 7. Gestützt auf diese Eingabe eröffnete die 2. Strafkammer am 15. August 2018 das Beschwerdeverfahren und forderte die POM auf, innert Frist eine Stellungnahme sowie die Vollzugsakten des Beschwerdeführers einzureichen (pag. 23 f.). 8. Mit Schreiben vom 21. August 2018 beantragte die POM mit Verweis auf ihre Ausführungen im angefochtenen Entscheid die kostenpflichtige Abweisung der Beschwerde (pag. 29 f.).